Weiterbildung für approbierte und psychologische PsychotherapeutInnen
Für ärztliche und psychologische PsychotherapeutInnen mit Approbation gelten folgende Bestimmungen:
a) als Fortbildung können einzelne Module des Ausbildungsprogramm absolviert werden
b) um die Initiatische Therapie selbstständig anwenden zu dürfen sind folgende Ausbildungsteile erforderlich:
* 75 Stunden Lehrtherapie in der Initiatischen Therapie
* Teilnahme an 300 Stunden Schulungsgruppen in der Initiatischen Therapie
* 300 Stunden Initiatische Therapie sollten unter Supervision gegeben werden (1:4), so dass
* 75 Supervisionsstunden erforderlich sind, davon mindestens 25 Stunden Einzelsupervision
* ausreichende Kenntnisse der Basisliteratur werden in dem Abschlussgespräch erwartet
Für einen Teil der Veranstaltungen (Tagungen und einzelne Seminare) werden Fortbildungspunkte bei der ärztlichen und/oder psychotherapeutischen Kammer beantragt.